Soeben hat uns die schriftliche Stellungnahme des zuständigen Spitzenbeamten im Bundesministerium für Sport erreicht.
Aus dieser Stellungnahme geht hervor, dass nach derzeitiger Gesetzeslage (COVID 19-Lockerungsverordnung Nr. 197 und 207) die Durchführung von Trabrennveranstaltungen in Österreich grundsätzlich erlaubt ist. Dies unabhängig von der Anzahl der startenden Pferde und unabhängig von der Qualifikation der Fahrer.
Zudem wird mit 29.5. eine weitere Änderung der Lockerungsverordnung in Kraft treten (diese soll morgen publiziert werden), wonach Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern grundsätzlich stattfinden dürfen.
Es ist vom Veranstalter allerdings sicher zu stellen, dass am Trabrennplatz keine Zuseher, sondern lediglich Personen anwesend sind, die an der Sportausübung aktiv beteiligt und unbedingt erforderlich sind (Fahrer, Trainer, Pfleger, Funktionäre und Renntagspersonal). Überdies muss der Veranstalter die Einhaltung aller geltenden Hygieneregeln während der Veranstaltung sicher stellen.
Hinsichtlich allfälliger am Rennplatz angesiedelter Gastronomiebetriebe gelten die für diese Betriebe vorgegebenen Regeln.
Dies bedeutet, dass ab sofort Trabrennveranstaltungen ohne Publikum in Österreich zu den genehmigten Terminen auf Basis eines entsprechenden Organisations- und Hygienekonzeptes stattfinden können.
Eine vorherige Kontaktaufnahme mit der lokal zuständigen Veranstaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder Polizei) wird zur Vermeidung allfälliger Missverständnisse jedenfalls dringend empfohlen.
Wir freuen uns über dieses Ergebnis im Sinne des österreichischen Trabrennsportes. Ein spezieller Dank geht an Mag. Peter Ruiner für seinen unermüdlichen Einsatz in den letzten Wochen.
Dr. Peter Truzla
Vorsitzender