Wichtiger Hinweis für den Renntag 14.11. - 2 G Regel!

  • Aufgrund der morgen in Kraft tretenden neuen COVID-Verordnung der Bundesregierung gilt ab sofort die „2G-Regel“ (geimpft oder genesen) auch für die Aktiven, d.h. auch bei der Stalleinfahrt.

    Ausgenommen sind nur Profisportler (d.h. Trainer, Berufsfahrer und Lehrlinge) bzw. nachweislich angestelltes Stallpersonal, für diese gilt (noch) die 3G-Regel.

    Für Amateurfahrer und andere Helfer im Stallbereich gilt ausnahmslos 2G, wobei sog. Antikörpertests nicht mehr als Genesungsnachweis gelten.