Wiederspruch
hier spricht der Erbsenzähler
Ein Widerspruch ist ein Rechtsbehelf gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung, der dazu dient, diese Entscheidung überprüfen zu lassen. Im Verwaltungsrecht kann man sich beispielsweise gegen einen Bescheid einer Behörde wehren, indem man Widerspruch einlegt. Im Zivilprozessrecht kann ein Widerspruch gegen ein Versäumnisurteil eingelegt werden. Es ist wichtig, die Formvorschriften und Fristen für die Einlegung eines Widerspruchs zu beachten.
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