aus dem traberforum.at
Die juristische Recherche ergab:
bezüglich Ihrer Anfrage – Stimmrecht Vereinsvorstand in der Generalversammlung:
Mit der Entlastung des Vereinsvorstandes verzichten dieVereinsmitglieder auf die Geltendmachung von Regressansprüchen (Bereicherungs-und Schadenersatzansprüche) – schon allein deshalb können dieVorstandsmitglieder kein aktives Stimmrecht bezüglich ihrer eigenen Entlastunghaben (analog bei einer GmbH oder AG).
Einzige Ausnahme: Soll bei einem Gesamtvorstand, den jeweils einzelnenVorstandsmitgliedern die Entlastung erteilt werden, können die übrigenVorstandsmitglieder nur dann abstimmen, wenn gewährleistet ist, dass Sie beiallen Geschäften, für welche die Entlastung erteilt werden soll, nichtbeteiligt waren.
Aufgrund der Tatsache, das der gesamte Vorstand mitgestimmt hat und dies bestätigen einige Anwesende, ist der Vorstand zu Unrecht nicht rechtskonform entlastet worden.
Was sagt da der Vorstand bitte dazu? War das so?