Beiträge von Peter Truzla

    Genau so ist es, denn die Krieau ist als Sportstätte gewidmet und unterliegt damit dem Wiener Sportstättenschutzgesetz. Dieses besagt, dass eine Sportstätten nur dann aufgelassen werden darf, wenn entweder kein Bedarf mehr besteht (d.h. es die Sportart nicht mehr gibt) oder mit Zustimmung des Betreibers der Sportstätte eine gleichwertige Ersatzsportstätte im Gemeindegebiet der Stadt Wien geschaffen wird.

    Ich wünsche dem Traberstammtisch eine hoffentlich spannende und informative Diskussion. Ich bin leider zeitgleich bei einer Veranstaltung auf der Tribüne, wäre sonst gerne kurz vorbei gekommen.

    Vertreter des Publikumsrates wird der WTV auch gerne zu seinen Round Table Gesprächen einladen.