VERLAUTBARUNG DES WTV ZU DEN OFFENEN DOPINGFÄLLEN

  • Bei den Pferden „Tosca Victory“ und "Super Hall" wurden nach den Siegen in Wien-Krieau am 10.5.2018 Dopingproben abgenommen, die bei der Auswertung im Labor LGC/Fordham ein positives Ergebnis erbrachten (Substanzen: Morphin und Oripavin).


    Bei den Pferden „C'est la vie“ und "Glamour Dancing" wurden nach den Siegen in Wien-Krieau am 17.5.2018 Dopingproben abgenommen, die bei der Auswertung im Labor LGC/Fordham ein positives Ergebnis erbrachten (Substanzen: Morphin und Oripavin).


    Besitzer und Trainer wurden bereits informiert und haben bis Dienstag, 26.6.2018 (24:00), die Möglichkeit eine Auswertung der B-Probe zu beantragen.


    Somit erhalten die Pferde, aufgrund der offenen Verfahren, bis auf weiteres Startverbot.

  • Wenn man davon etwas einnimmt spürt man keine Schmerzen und betäubt, bitte was werden die Trainer dazu zu sagen haben. Auf die Antwort bin ich schon gespannt.

  • Oripavin ist nicht für Medikamente zugelassen und auch in keinem Medikament enthalten. Es ist in der Milch des orientalischen Mohnes. Dieser kommt in unseren Breiten nicht in der Natur vor. Es unterliegt seit 2003 der Betäubungsmittelkontrolle.

    Der Schweizer Steve Guerdat wurde vom Vorwurf des Dopings freigesprochen, da er nachweisen konnte, dass bei Pferden ein positiver Befund durch die Verdauung von Schlafmohnsamen herrührt. Bei Guerdat waren es ungequetschte Haferkörner die den Schlafmohnsamen enthielten und somit eine Verunreinigung des Futters gegeben war.

  • Oripavin ist nicht für Medikamente zugelassen und auch in keinem Medikament enthalten. Es ist in der Milch des orientalischen Mohnes. Dieser kommt in unseren Breiten nicht in der Natur vor. Es unterliegt seit 2003 der Betäubungsmittelkontrolle.

    Der Schweizer Steve Guerdat wurde vom Vorwurf des Dopings freigesprochen, da er nachweisen konnte, dass bei Pferden ein positiver Befund durch die Verdauung von Schlafmohnsamen herrührt. Bei Guerdat waren es ungequetschte Haferkörner die den Schlafmohnsamen enthielten und somit eine Verunreinigung des Futters gegeben war.

    Dieser kommt in unseren Breiten nicht in der Natur vor. Es unterliegt seit 2003 der Betäubungsmittelkontrolle.............. sagt doch alles

  • Wieso werden eigentlich die Dopingproben vom 10.5. / 17.5. / 27.5. gemeinsam veröffentlicht? Die ersteren können doch nicht so lange gebraucht haben für die Analyse. Und die Beantragung der B-Probe ist natürlich erst nach dem Derby aus.

    Warum nur ein Startverbot für die Pferde und nicht auch für die Fahrer?

  • Auf die Auswertung der B-Proben wurde von allen Beteiligten verzichtet.


    Damit treten folgende verschuldensunabhängige Strafautomatiken in Kraft:

    Pferd Tosca Victory: Startverbot vom 28.06.2018 bis einschließlich 28.07.2018 in allen UET-Ländern

    Trainer Peter Schwarzlmüller: Fahrverbot vom 02.07.2018 bis einschließlich 08.07.2018 in allen UET-Ländern


    Pferd C’est la vie: Startverbot vom 28.06.2018 bis einschließlich 28.07.2018 in allen UET-Ländern

    Pferd Glamour Dancing: Startverbot vom 28.06.2018 bis einschließlich 28.07.2018 in allen UET-Ländern

    Pferd Super Hall: Startverbot vom 28.06.2018 bis einschließlich 28.07.2018 in allen UET-Ländern

    Trainer Franz Konlechner: Fahrverbot vom 02.07.2018 bis einschließlich 22.07.2018 in allen UET-Ländern

    Die Rennleitung des WTV wird die Dopingfälle in den nächsten Wochen verhandeln und über weitere Maßnahmen/Strafen entscheiden.

  • Die Strafautomatik sollte man einmal überdenken.

    „Hippotel“ schreibt im trottoforum nachfolgendes zu diesem Thema:


    Strafe ohne Schuld? Das sollte es seit die Römer es der Menscheit lehrten, nicht geben : nulla poena sine lege / culpa ... Als Automatik schon gar nicht. Damit ebnen wir der Herrschaft der Algorithmen den Weg. Ebenso unsinnig wie der Entzug von Prämien bei negativer Dopingproben unter Berufung auf eine frühere Dopingprobe. Dann dürfte folgerichtig kein Pferd mehr am Rennbetrieb teilnehmen, wenn es einmal positiv getestet war. Darüber kann man ja diskutieren. Aber das ist nicht die Rechtslage.

    Die Tatsache, dass auf eine B-Probe verzichtet wird, ist kein Schuldeingeständnis, sondern ein Verzicht. Eine Verunreinigung von Futtermitteln ist nicht so ungewöhnlich. Bei über 100 000 verseuchten Eiern nehmen wir das hin, bei Pferdefutter muss es Vorsatz und Absicht sein. Es kann auch Zufall sein. Die Aufklärung des Sachverhalts abzuwarten ist ein Gebot der Fairness. Jedes Urteil, das dem vorausgeht, ist zwangsläufig ein ... genau ... VORURTEIL.


    P.S.: Ich bin ein entschiedener Gegner von Doping, aber die Zentrale muss das Verfahren bei einem Dopingfall zeitnah überarbeiten.

  • Diese Straf-Automatik ist ein Schuss ins Bein des Sports, der ohnedies schon auf schwachen Beinen steht. Konlechner erhält drei Wochen Fahverbot, weil offenbar drei seiner Pferde aus dem selben Futtersack gefressen haben ... Das kann's wohl wirklich nicht sein. Die Überlegungen von "Hippotel" sind mehr als überlegenswert. Das Thema muss schleunigst angegangen werden! Die Zentrale ist dringendst gefordert!

  • Die Analysen in den Dopinglabors werden immer genauer! Dieser Fortschritt geht jetzt so weit, dass auch in den Futtermittel jedes Mittel gefunden wird. Herbstzeitlosen im Heu ist eines davon, Mohnsamen das nächste. Da MUSS jetzt die Zentrale reagieren!! Es kann nicht sein, dass jemand bestraft wird, der ein völlig legales Zusatzfutter verwendet! WAS, bitte kann ich ohne Bedenken noch füttern??? Bei der Haferernte, besonders im Waldviertel sind überall Mohnblumen dabei. Überall kann man nachlesen, dass international immer wieder solche Wirkstoffe in den Dopingproben gefunden werden. Aber dann die Reiter oder Fahrer auch freigesprochen wurden.

    Wenn es so weitergeht, haben wir in Österreich bald keine Trainer mehr. Es ist sowieso ein Witz, dass große Trainer, wie H.B. einen Strohmann als Trainer hat, nur dass bei ev. Sperren er weiterfahren kann.