Renntage am 19. und 26. Dezember ausschließlich online

  • Nach Bewertung der Gesamtsituation (Zutrittsregel 2G+, Gastronomieschließung etc.) hat der WTV entschieden, dass auch die letzten beiden Renntage des Jahres ausschließlich online über den Internet-Livestream unter www.krieau.at sowie die Streams unserer Wettpartner wie www.trotto.de oder www.pferdewetten.de zu sehen und zu bewetten sind. Aufgrund der aktuellen COVID19-Lage muss der Tribünenbereich leider geschlossen bleiben.


    Unterstützen Sie den österreichischen Trabrennsport mit Ihren Wetten von daheim aus. Der Wiener Trabrenn-Verein liefert Ihnen die Bilder und interessante Interviews direkt nachhause und wünscht unterhaltsame und spannende Renntage.


    Übrigens: Noch nicht eingelöste Wettscheine der beiden November-Renntage (14. / 21.) sind selbstverständlich am nächstmöglichen Renntag mit geöffneter Tribüne einlösbar.



    Aktuelle COVID19-Regelungen am Sonntag 19.12. im Stallbereich

    Im Stallbereich haben neben den vom WTV akkreditierten Personen haben nur jene Personen Zutritt, die im Zusammenhang mit einem startenden Pferd stehen und in einem Rennstall für die Abwicklung des Rennbetriebes unbedingt erforderlich sind. Die (zahlenmäßig limitierten) Namen dieser Personen sind vom verantwortlichen Trainer bis spätestens Donnerstag, 16.12., 12:00 Uhr schriftlich im Generalsekretariat (c.pfeiffer@krieau.at) zu melden. Alle Personen müssen der 2,5 G Regel entsprechen. Das bedeutet, dass nur (vollständig) geimpfte oder genesene oder Personen mit negativem PCR-Test (Gültigkeit 48 Stunden) Zutritt zum Gelände des WTV erhalten dürfen. Bitte beachten Sie, dass Antikörpertests nicht mehr als Genesungsnachweis gelten.


    Der WTV ist behördlich verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorgabe genau zu kontrollieren. Bitte halten Sie an den Eingängen Ihren Nachweis sowie einen Lichtbildausweis bereit. Nach erfolgter Kontrolle erhalten Sie ein Armband, das Ihre Zutrittsberechtigung am Gelände nachweist.


    Weitere Regelungen:

    • In den einzelnen Stallungen dürfen sich nie mehr als 10 Personen gleichzeitig aufhalten. Bei Tätigkeiten, wo der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, ist zwingend eine FFP2-Maske zu tragen.
    • Bitte beachten Sie die generelle Abstandsregel von 2 Metern am gesamten Gelände!
    • Die in den Stallungen befindlichen Waschgelegenheiten und WC’s sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung dieser Bestimmung ist durch die Stallmieter/Trainer sicherzustellen.
    • Ein Übergang von der Stallseite zum Richterturm ist nur Zwecks Vornahme der Siegerehrung bzw. nach Aufforderung der Rennleitung gestattet.
    • Die Gastronomie am Rennplatz sowie alle Gemeinschaftsräume und Garderoben bleiben geschlossen.
    • Für die Verpflegung der „Aktiven“ bzw. dem Stallpersonal sorgen der Foodtruck von Stefan’s Grill und Hakans-Coffee-Bike, die Speisen und Getränke „to go“ anbieten.
  • Tatsächlich ist es so das in Wien die 2G Regel ohne + allgemein gültig ist - gilt für Gastro, Sport und alles andere - verstehe aber das man für die letzen zwei Renntage die Gastro nicht mehr aufsperren will. Aber für die aktiven Profi und Amateure und alles was dazu gehört gilt nur mehr die 2G Regel.

  • Übersicht der aktuellen Corona-Regeln - Infos zum Coronavirus - Stadt Wien

    Zusammenkünfte, Veranstaltungen, Kultur

    Bei Zusammenkünften, Veranstaltungen und in der Kultur wird zwischen Outdoor (im Freien) und Indoor (in geschlossenen Räumen) unterschieden:

    • Bei Indoor-Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze gilt eine maximale Teilnehmer*innenzahl von 25 Personen. Dabei gilt die 2G-Regel und eine FFP2-Maskenpflicht.
    • Bei Outdoor-Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze gilt eine maximale Teilnehmer*innenzahl von 300 Personen. Dabei gilt die 2G+ Regel und keine FFP2-Maskenpflicht.
    • Bei Indoor- Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen gilt eine maximale Teilnehmer*innenzahl von 2.000 Personen. Dabei gilt die 2G-Regel und eine FFP2-Maskenpflicht.
    • Bei Outdoor-Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen gilt eine maximale Teilnehmer*innenzahl von 4.000 Personen. Dabei gilt die 2G+ Regel und keine FFP2-Maskenpflicht.



    Fliege : Leider nicht - wie ich selber nachlesen konnte. Ich habe das auch nicht gewußt.


    Outdoor gilt 2G+ dafür keine Maske / Indoor reicht 2G dafür Maske - kann jetzt jeder überlegen, was besser ist (nicht das man eine Wahl hätte).