Die Zahl 100 ist nicht erst heute aufgetaucht....
Welche Regelungen gelten aktuell für Veranstaltungen?
Ab 29. Mai sind Veranstaltungen bis zu maximal 100 Personen unter Einhaltung der Sicherheitsvorgaben wieder erlaubt. Ab 1. Juli gelten weitere Lockerungen. Dabei ist zu Unterscheiden, ob es sich um Veranstaltungen mit fix zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen handelt oder um Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze (= freie Sitzplatzwahl oder Stehplätze) handelt. Ebenso gelten unterschiedliche Publikumsobergrenzen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freiluftbereich.
HINWEIS: Diese Regelungen gelten für Veranstaltungen (z.B. Lesungen, Vernissagen, Workshops, etc.) aber NICHT für den regulären Betrieb von Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, und Archiven.
Rechtsgrundlage: COVID-19 Lockerungsverordnung
Welche Personengrenzen sind zu beachten?
Publikumsobergrenzen für Veranstaltungen MIT zugewiesenen, gekennzeichneten Sitzen:
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ab 29.05.2020: Indoor bis zu 100 Besucher*innen | Outdoor bis zu 100 Besucher*innen
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ab 01.07.2020: Indoor bis zu 250 Besucher*innen | Outdoor bis zu 500 Besucher*innen
(Hinweis: ab 100 Personen ist ein Präventionskonzepterforderlich, siehe unten)
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ab 01.08.2020: Indoor bis zu 500 Besucher*innen | Outdoor bis zu 750 Besucher*innen
(Hinweis: ab 100 Personen ist ein Präventionskonzept erforderlich, siehe unten)
bei Bewilligung des Präventionskonzepts durch die Bezirksverwaltungsbehörde:
Indoor bis zu 1.000 Besucher*innen | Outdoor bis zu 1.250 Besucher*innen möglich
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ab 01.09.2020: ist noch alles offen. Die Entscheidungen dazu sollen Mitte Juni erfolgen, wenn die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Evaluierung vorliegen.