Verlautbarung des Badener Trabrennvereins zum "Fall Vrai Lord"
Die Rennleitung des BTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Harald Tschürtz sowie die weiteren Mitglieder Christian Steinmeyer und Ferdinand Breinschmid in der Dopingangelegenheit "VRAI LORD" nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 10.02.2019 folgende BESCHLÜSSE gefasst: (ACHTUNG) Gegen das Urteil der 1. Instanz hat Trainer Gerhard Mayr die Möglichkeit bei der Zentrale Berufung einzulegen, gegen das Fahrverbot ab 18. Februar 2019 gibt es allerdings keine aufschiebende Wirkung!
1. Das Pferd "VRAI LORD" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 455, für Profis, Autostart 1609m – Prix Reims - gelaufen in Baden am 11.09.2018 (RP 1. Platz - € 2.080,--) disqualifiziert.
2. Das Pferd "VRAI LORD" erhält gemäß § 83 (18) ÖTR Startverbot von 19.11.2018 bis einschließlich 18.12.2018 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
3. Trainer Gerhard Mayr erhält gemäß § 83 (18) ÖTR Fahrverbot von 26.11.2018 bis einschließlich 02.12.2018 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
4. Trainer Gerhard Mayr wird gemäß § 83 (18) ÖTR mit Fahrverbot von 02.01.2019 bis 24.01.2019 sowie von 18.02.2019 bis einschließlich 30.04.2019 im gesamten UET - Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 4.000, -- (Viertausend) bestraft. Weiters wird der Beobachtungszeitraum für Herrn Gerhard Mayr bis 31.12.2019 ausgedehnt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert einen sofortigen Lizenzentzug zu prüfen.
5. Die Auswertung der Kosten der A-Probe im LGC Fordham-Newmarket Road (GB), Nr. 5205072 + die Verfahrenskosten des BTV trägt Herr Gerhard Mayr.
6. Die Auswertung der Kosten der beantragten B-Probe in LCH zu FR – 91370 Verrieres, C 1340_1 (Nr. 5205072) trägt Herr Gerhard Mayr.
7. Weiters wird das Pferd „VRAI LORD“ in folgenden Rennen disqualifiziert.
Rennen Nr. 497 gelaufen am 06.10.2018 in Wels 3. Platz - € 180,-
Rennen Nr. 524 gelaufen am 14.10.2018 im Magna Racino 10. Platz - € 80,-
8. Alle Kostenersätze sind binnen 14 Tagen nach Vorschreibung an den Badener Trabrenn-Verein zu bezahlen. Entsprechende Ehrengaben sind innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert zu retournieren.