VERLAUTBARUNG DES WTV ZUM DOPINGFALL "VANESSA’S BOY" - STRAFAUTOMATIK

  • Verlautbarung des WTV zum Dopingfall „VANESSA’S BOY“ - Strafautomatik


    Auf die Auswertung der B-Probe wurde von allen Beteiligten verzichtet.


    Damit treten folgende verschuldensunabhängige Strafautomatiken in Kraft:

    Pferd Vanessa’s Boy: Startverbot vom 28.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025 in allen UET-Ländern.

    Trainer Heinz Blaha: Fahrverbot vom 3.11.2025 bis einschließlich 9.11.2025 in allen UET-Ländern.


    Die Rennleitung des WTV wird den Dopingfall zeitnahe verhandeln und über weitere Maßnahmen/Strafen entscheiden.

  • war auch mein erster Gedanke, aber....dieses Thema kam in D auf und ich frage ob das in Ö auch gilt:

    Standortkontrolle
    wird das in Ö kontrolliert ?
    Wo ist H.Blaha stationiert und steht das Pferd auch dort ?
    Wenn nicht wo und bei/mit wem ? Und darf Blaha dann überhaupt als Trainer angegeben werden sollte er das Pferd quasi nie sehen ?

  • Vor allem ist es ja nicht der erste Fall um den Stall Himberg, Pferde von Walter Weinwurm fielen des öfteren durch sehr unterschiedlichen Leistungen auf. Es wird Zeit, dass man sich für Besitzer/Trainer Lizenzen entscheidet wodurch man sich diese Diskussionen sparen kann. Heini Blaha sieht diese Pferde höchstens im Rennen........

  • war auch mein erster Gedanke, aber....dieses Thema kam in D auf und ich frage ob das in Ö auch gilt:

    Standortkontrolle
    wird das in Ö kontrolliert ?
    Wo ist H.Blaha stationiert und steht das Pferd auch dort ?
    Wenn nicht wo und bei/mit wem ? Und darf Blaha dann überhaupt als Trainer angegeben werden sollte er das Pferd quasi nie sehen ?

    Verantwortliche Person lt. Trainingsliste ist ja ohnedies der Besitzer Walter Weinwurm, bei dem das Pferd auch steht. Er wird sich auch bei der Verhandlung zu verantworten haben. Hier ging es nur um die sog. Strafautomatik, die trifft immer den zeichnenden Trainer.
    Anders als in DE muss das bei uns immer ein Profitrainer sein.

  • Bigboy spricht das Problem deutlich an. Wieder ein Teil des Östrreichischen Trabrenn-Reglement, der neu zu definieren ist! Die Strafautomatik auf Heini Blaha ist doch offensichtlicher Unsinn. Siehe auch andere Trainer, die schön langsam begonnen haben, ihre laut ÖTR erzwungene Zuständigkeit auf "Subtrainer" zu verlegen, um im Dopingfall weiter ungehindert in den Rennsulky zu steigen (die aktuellen Fälle sind allbekannt).


    Also gilt es:

    1. den Begriff des Besitzer/Trainers auch in Österreich zu definieren,

    2. dann auch die Zuständigkeit im Dopingfall auf die Person zu legen, die TATSÄCHLICH für das Training/die Betreuung verantwortlich ist (mit einer Verurteilung einer gar nicht zutreffenden Trainer-Person hat sich das ÖTR die Aufgabe unzulässig leicht gemacht).