Prüfung auf Lizenzentzug

  • einige Zitate zum Anfang:



    Verlautbarung des BTV

    Dopingangelegenheit "OPAL VENUS" und "ZETA JONES VENUS"


    1. Das Pferd "OPAL VENUS" wird gemäß § 83 (16) ÖTR .... usw

    4. Trainer Gregor Krenmayr wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 08.10.2018 bis einschließlich 07.04.2019 im gesamten UET - Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 5.000,-- (fünftausend) bestraft. Auf Grund des Beschlusses in der Dopingangelegenheit vom 07.12.2016 (Muscle Mouse) wird eine Überprüfung an die Zentrale für Traberzucht und Rennen im Bezug eines Lizenzentzugs gestellt.


    1. Das Pferd "ZETA JONES VENUS" wird gemäß § 83 (16) ÖTR ...usw

    4. Trainer Gregor Krenmayr wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 08.04.2019 bis einschließlich 07.10.2019 im gesamten UET - Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 5.000,-- (fünftausend) bestraft. Auf Grund des Beschlusses in der Dopingangelegenheit vom 07.12.2016 (Muscle Mouse) wird eine Überprüfung an die Zentrale für Traberzucht und Rennen im Bezug eines Lizenzentzugs gestellt.




    VERLAUTBARUNG ZUM DOPINGFALL "TOSS DANCE AD" / Homepage der Traberzentrale

    Weiter wird ein Beobachtungszeitraum für Herrn Gerhard Mayr bis 31.12.2018 festgelegt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert einen etwaigen Lizenzentzug zu prüfen.




    Verlautbarung des Badener Trabrennvereins zu "Vrai Lord"


    1. Das Pferd "VRAI LORD" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 455, für Profis, Autostart 1609m – Prix Reims - gelaufen in Baden am 11.09.2018 (RP 1. Platz - € 2.080,--) disqualifiziert.

    4. Trainer Gerhard Mayr wird gemäß § 83 (18) ÖTR mit Fahrverbot von 02.01.2019 bis 24.01.2019 sowie von 18.02.2019 bis einschließlich 30.04.2019 im gesamten UET - Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 4.000, -- (Viertausend) bestraft. Weiters wird der Beobachtungszeitraum für Herrn Gerhard Mayr bis 31.12.2019 ausgedehnt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert einen sofortigen Lizenzentzug zu prüfen.








    Warum wird gegen Gregor Krenmayr eine Überprüfung wegen Lizenzentzuges gestellt und gegen Gerhard Mayr nicht? Beide hatten einen Dopingfall mit Schuldspruch im Beobachtungszeitraum. Bei Herrn Mayr wird der Beobachtungszeitraum erweitert beim anderen eben Lizenzentzug geprüft. Warum diese unterschiedliche Behandlung? Oder ist der Unterschied die zwei Fälle von Herrn Krenmayr und nur 1 Fall für Herrn Mayr (obwohl im ursprünglichen Bericht steht nur von einem weiteren Schuldspruch)?