STELLUNGNAHME DES WTV ZU DEN MEDIENBERICHTEN VOM 1./2. JULI 2018

  • Hinsichtlich des in diversen Medien kolportieren Verkaufs der Trabrennbahn Krieau an die Viertel Zwei Projektentwicklungs GmbH möchte der WTV festhalten, dass ein derartiges Rechtsgeschäft seitens der Stadt Wien / MA 51 bis dato noch nicht bestätigt wurde.


    Selbst im Falle eines Erwerbes der gesamten Liegenschaft durch die Viertel Zwei Projektentwicklungs GmbH (Teile wurden ja von der Stadt Wien bereits in den letzten Jahren, zuletzt im Jahr 2014, verkauft) würde sich am Status des WTV nichts ändern.


    Der WTV verfügt über einen aufrechten und durchgehenden Pachtvertrag seit dem Jahr 1945, der seitens des Grundstückseigentümers nicht aufgekündigt werden kann.


    Die Trabrennbahn Krieau ist außerdem als Sportstätte gewidmet und unterliegt damit dem Wiener Sportstätten-Schutzgesetz. Dieses besagt, dass eine Sportstätte nur mit Zustimmung des Betreibers und unter Schaffung einer gleichwertigen Ersatzfläche aufgelassen werden darf.


    Für den Weiterbestand der Trabrennbahn Krieau besteht daher aktuell keine wie immer geartete Gefahr.


    Der WTV wird, wie in den vergangenen Jahren, gemeinsam mit der Viertel Zwei Projektentwicklungs GmbH die weitere Entwicklung des Standortes Krieau vorantreiben und bestmögliche Lösungen für die vom WTV benötigten und genutzten Flächen verhandeln.



    Dr. Peter Truzla

    Präsident

  • Herr Dr Truzla Ihr Wort in Gottes Ohr ! Der Fall WTV/ Krieau / hat Parallelcharakter zum seinerzeitigen Geschehen in Salzburg. Nur mit dem einen Unterschied, dass sich dort der angeblich bestehende Pachtvertrag " in Luft " auflöste und heute daher der Verein noch immer nicht über eine adäquate Sportstätte ( Bahn ) verfügt !

    Man kann nur hoffen. dass im gegenständlichen Fall nicht plötzlich Umstände auftauchen, die eine Auflösung des Pachtvertrages ermöglichen! Hier heißt es einfach standhaft zu bleiben.