Verlautbarung: Regelung zu verpflichtenden Probeläufen ab 2021

  • Die Zentrale für Traberzucht und Rennen in Österreich weist alle Besitzer und Trainer ausdrücklich darauf hin, dass ab 1.1.2021 die Verpflichtung zur Ablegung eines positiven Probelaufes für Pferde, die länger als sechs Monate nicht gestartet sind oder nach der dritten Disqualifikation wegen der Gangart Startverbot erhalten haben wieder in Kraft tritt. Möglichkeit für einen diesbezüglichen Probelauf gibt es dieses Jahr noch am 27.12.2020 in der Krieau.