Vorübergende Verlängerung der Ausjährigkeit

  • Auf Antrag des Clubs der Trabrennstallbesitzer- und Züchter hat die Leitung der Zentrale angesichts der Einschränkungen im Rennbetrieb durch die Corona-Pandemie 2020 beschlossen, die Altersgrenze für Startpferde (§ 61 Abs. 8 und 10 ÖTR) vorübergehend wie folgt zu ändern:


    11-jährige Stuten (Geburtsjahrgang 2010) sind bis 31.03.2021 startberechtigt

    15-jährige Hengste und Wallache (Geburtsjahrgang 2006) sind bis 31.03.2021 startberechtigt


    Diese Änderung gilt für alle Bahnen in Österreich und tritt mit 31.03.2021 außer Kraft.


    Dr. Peter Truzla

    Vorsitzender