VERLAUTBARUNG DES WTV ZUM DOPINGFALL „BOOGIE PAT“

  • Beim Pferd „Boogie Pat“ wurde nach seinem Sieg in Wien-Krieau am 10.12.2017 eine Dopingprobe abgenommen, die bei der Auswertung im Labor LGC/ Fordham ein positives Ergebnis erbrachte (Substanzen: Demecolcin und Colchicin).


    Besitzer und Trainer wurden bereits informiert und haben bis Freitag, 19.1.2018 (24:00), die Möglichkeit eine Auswertung der B-Probe zu beantragen.

    Somit erhält das Pferd, aufgrund des offenen Verfahrens, Startverbot am kommenden Mittwoch, den 17.1.2018.

  • Langsam wird’s lächerlich mit dem Heu im Racino. Und das meine ich nicht ironisch, sondern bitterernst.

    Man kann nicht jeden Halm umdrehen und es wird schon viel zurück gegeben....

    „Der kleine Mann“ kommt nicht dagegen an, aber ich hoffe, es wird bald mal Zivilklagen mit Regressansprüchen geben... das erfordert aber leider erstmal Zeit und ausreichend Geld.


    Und wer denkt, das Zeug (es sind 2 verschiedene Substanzen in der Medizin, die es ZUSAMMEN nur in der Herbstzeitlosen gibt und NICHT in EINEM Medikament) wäre so leistungsfördernd, der sollte sich intensiv biochemisch damit beschäftigen. Vorher ist keine Diskussion möglich :-)

    So langsam sollte klar sein, dass es die absolut unzureichende Heuqualität ist.

  • Derbywoche : ich würde die Möglichkeit, dass das Heu der Auslöser des Dopingverstoß' ist, nicht von vornherein ausschließen. Wenn die beiden Stoffe (von Natur aus) in EINER Pflanze existieren, man im Gegenzug dazu aber ZWEI Medikamente nehmen müsste, um auf das selbe Ergebnis zu kommen (die vielleicht zusätzlich noch andere verbotene Stoffe enthalten könnten), dann würde ich die Erklärung mit der Herbstzeitlose sogar nach "Ockhams Rasiermesser" als die wahrscheinlichere Variante ansehen.


    Die Frage ist, wie man das beweisen kann? Periodisch Stichproben des Heus in ein Labor zu schicken, und auf verbotene Stoffe zu untersuchen, kommt wohl nicht in Frage?

  • Da dieses so genannte Heu Doping anscheinend nur bei Pferden passiert welche im Magna Racino stationiert sind, wäre es wohl das Einfachste wenn die Verantwortlichen der Betreibergesellschaft den Knebelvertrag bezüglich HEU Abnahme beenden.

    Ein betroffenen Trainer hat seinerzeit eine Regressklage überlegt. Ausgang ungewiss, Kündigung sofort.

    Wie schon öfters Angemerkt habe ich diese beiden Substanzen auf keiner internationalen Dopingliste für Traber gefunden und ist mir kein Fall bekannt wo diese Mittel zur Leistungssteigerung bei Pferden eingesetzt wurden.


    MfG

    RH

  • Auf die Auswertung der B-Probe wurde von allen Beteiligten verzichtet.

    Damit tritt folgende verschuldensunabhängige Strafautomatik in Kraft:

    Pferd Boogie Pat: Startverbot vom 18.01.2018 bis einschließlich 17.02.2018
    Trainer Peter Schwarzlmüller: Fahrverbot vom 29.01.2018 bis 04.02.2018 in allen UET-Ländern

    Die Rennleitung des WTV wird den Dopingfall in den nächsten Wochen verhandeln und über weitere Maßnahmen/Strafen entscheiden.

  • Die Rennleitung des WTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Karl Tordy sowie den weiteren Mitglieder Josef Bayer, Andrea Pinner und Dr. Constanze Zach nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 30.01.2018 und die Berufungskommission der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich hat in 2. Instanz durch den Vorsitzenden Dr. Peter Truzla sowie die weiteren Mitglieder Johann Scherber und Harald Tschürtz nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 08.04.2018 nach Einspruch von Trainer Peter Schwarzlmüller vom 15.02.2018 in der Dopingangelegenheit "BOOGIE PAT" folgende


    BESCHLÜSSE


    gefasst:

    1. Das Pferd "BOOGIE PAT" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 611, Prix Jean-Pierre Vidal - PMU Premium Race - gelaufen in Wien-Krieau am 10.12.2018 (RP 1. Platz - € 1.560,--) disqualifiziert.
    2. Das Pferd "BOOGIE PAT" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 18.01.2018 bis einschließlich 17.02.2018 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
    3. Trainer Peter Schwarzlmüller erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 29.01.2018 bis einschließlich 04.02.2018 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
    4. Trainer Peter Schwarzlmüller wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 19.02.2018 bis einschließlich 11.03.2018 im gesamten UET - Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 2.000,-- (zweitausend) bestraft, wovon EUR 1.500 unbedingt + EUR 500, deren Vollzug auf eine Probezeit von 12 Monaten bedingt nachgesehen wird.
    5. Weiter wird ein Beobachtungszeitraum für Herrn Peter Schwarzlmüller bis 30.09.2018 festgelegt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert einen etwaigen Lizenzentzug zu prüfen.
    6. Die Auswertung der Kosten der A-Probe im LGC Laboratory zu Newmarket / GB + Verfahrenkosten des WTV trägt Herr Peter Schwarzlmüller.
    7. Weiter wird das Pferd „BOOGIE PAT“ in folgendem Rennen disqualifiziert:

    Rennen Nr. 618 18.12.2017 Krieau RP 1. Platz - € 1.780,--